Wie geht's nach den Osterferien weiter?

Wir hatten gehofft, einen Teil der Schülerinnen und Schüler am Montag wiederzusehen, aber das Ministerium hat anders entschieden und verordnet uns Schulen erneut Distanzunterricht. Diese Regelung soll zunächst für eine Woche für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-EF gelten. Die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 werden ab Montag im Präsenzunterricht sein. Für die Q2 gilt der bereits vor den Ferien kommunizierte Stundenplan für die letzten 9 Tage. Für die Q1 gelten die Regelungen von vor den Ferien. Für das Distanzlernen gilt das bekannte und erprobte Konzept.

Für die Jahrgangsstufe 5-6 kann wieder ein Betreuungsangebot genutzt werden. Bitte melden Sie sich dafür wie gewohnt und unabhängig davon, ob Sie bereits das Betreuungsangebot genutzt haben, zunächst einmal formlos per E-Mail über info@canisiusschule-ahaus.de bis Sonntagabend, 18 Uhr, an.

Zur Testpflicht schreibt die Landesregierung in ihrer Schulmail folgendes: „Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung ge- knüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“

Die erste Testung wird am Montag in der ersten Unterrichtsstunde im Unterricht durchgeführt. Sollten die Schüler und Schülerinnen sich nicht in der Schule testen lassen wollen, können sie im Unterricht ein Zertifikat einer offiziellen Teststelle vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Diese 48 Stunden müssen den kompletten Unterrichtstag abdecken. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen (s. Schulmail). Ein alternatives Distanzunterrichtsangebot ist für diese Schüler und Schülerinnen nicht vorgesehen. Die zweite Testung erfolgt am Donnerstag.

Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam auch diese Hürden meistern werden und das Schuljahr so vernünftig wie möglich zu Ende bringen können. Unseren Abiturientinnen und Abiturienten drücken wir beide Daumen für die anstehenden Prüfungen!

Niels Hakenes und Bärbel Weiland