Rechtssicher
Kollegium der Canisiusschule bildet sich während der unterrichtsfreien Zeit in Rechtsfragen des Schulverhältnisses und des Schulverwaltungsrechts fort
Professionelles pädagogisches Handeln setzt die eingehende Kenntnis rechtlicher Rahmenbedingungen voraus. Grund genug für das Kollegium der Bischöflichen Canisiusschule in der unterrichtsfreien Zeit eine ganztägigen Fortbildung der Vertiefung der bestehenden Kenntnisse im Bereich des Schulrechts zu widmen.
Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Rechtsanwalt und Schulrechtsexperten Dr. jur. Dr. phil. habil. Berhard Bayer aus Düsseldorf (rechts im Bild), der während seines Vortrages zunächst auf das System der erzieherischen Gewaltbalance einging. Unter Bezugnahme auf das Grundgesetz erläuterte der Referent das komplizierte Zusammenspiel von staatlicher Schulaufsicht, der Rechte des Kindes und der Elternrechte bzw. elterlicher Pflichten. Weitere Schwerpunkte der Fortbildungsveranstaltungen bildeten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Schulverhältnis sowie der Themenbereich Aufsicht und Haftung.
Im Namen des Kollegiums dankte Herr U. Walters dem Referenten abschließend für die ausgesprochen kompetente und auch humorvolle Gestaltung der Fortbildung, die den Kolleginnen und Kollegen durch die Vermittlung von Sicherheit in schulrechtliche Fragen noch professionelleres und konsequenteres pädagogisches Handeln ermöglicht. Die Resonanz auf die Veranstaltung war durchweg positiv, so dass der Tag als Auftakt zu weiteren Fortbildungsveranstaltungen im Bereich des Schulrechts gesehen werden darf.
(Ade)

Kurz notiert
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